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Wichtige EuGH-Urteile zur Anerkennung und Ablehnung ausländischer EU-Führerscheine

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Reihe wichtiger Urteile die gegenseitige Anerkennung von EU-Führerscheinen gestärkt, aber auch die Bedingungen präzisiert, unter denen Mitgliedstaaten die Anerkennung ablehnen dürfen.

Die relevanten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtsgültigkeit
eines EU-Führerscheins aus dem Ausland konzentrieren sich primär auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sowie auf die damit verbundenen Ausnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Wohnsitzregelung und frühere Entziehungen der Fahrerlaubnis in Deutschland.

Zentrale Entscheidungen des EuGHRechtssache C-476/01 (Kapper) und folgende Urteile (z.B. Akyüz):

Diese frühen Urteile legten den Grundstein für die strikte Einhaltung der Wohnsitzregelung. Der EuGH stellte klar, dass ein EU-Mitgliedstaat die Anerkennung eines Führerscheins ablehnen kann, wenn dieser ohne Einhalten der Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt wurde.

Konkret bedeutet dies:
Wer seinen ordentlichen Wohnsitz (mindestens 185 Tage pro Jahr) in Deutschland hat, aber den Führerschein in einem anderen EU-Land erwirbt, dem kann die Anerkennung in Deutschland verweigert werden. Dies diente der Bekämpfung des "Führerscheintourismus".

Rechtssache C-419/10 (P. v. Fahrschule Hautz) und C-260/13:

Diese Entscheidungen festigten die Position von Inhabern legal im EU-Ausland erworbener Führerscheine, auch wenn in Deutschland eine Sperrfrist oder die Auflage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bestand. Der EuGH entschied, dass die deutschen Behörden einen gültigen EU-Führerschein grundsätzlich anerkennen müssen, wenn er nach Ablauf der Sperrfrist im Ausstellermitgliedstaat erworben wurde. Die Auflage einer MPU darf die Anerkennung in diesem Fall nicht verhindern, da die uneingeschränkte Mobilität innerhalb der EU Vorrang hat.

Aktuellere Rechtsprechung (z.B. Urteil vom April 2021, im Zusammenhang mit BVerwG-Vorlage):

Der EuGH hat klargestellt, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines lediglich erneuerten Führerscheins ablehnen kann, wenn zuvor dem Inhaber in diesem Staat ein Fahrverbot auferlegt wurde. Es wird also zwischen der Neuerteilung (nach Sperrfrist) und der bloßen Erneuerung unterschieden.

Zusammenfassung der rechtlichen Lage
Die Gültigkeit eines ausländischen EU-Führerscheins in Deutschland hängt im Wesentlichen von folgenden Punkten ab, die durch die EuGH-Rechtsprechung geprägt sind:


Gegenseitige Anerkennung: Ein in einem anderen EU-/EWR-Staat gültiger Führerschein wird grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt.

Wohnsitzprinzip: Der Führerschein muss im Ausstellermitgliedstaat während eines tatsächlichen ordentlichen Wohnsitzes (mindestens 185 Tage Aufenthalt) erworben worden sein. Bei einem Verstoß dagegen kann die Anerkennung verweigert werden.

Voreintragungen in Deutschland (MPU/Sperrfrist): Wurde die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen, muss der neue EU-Führerschein nach Ablauf der deutschen Sperrfrist und im Rahmen einer tatsächlichen Neuerteilung im Ausland erworben worden sein, um in Deutschland gültig zu sein. Eine MPU-Auflage allein verhindert die Anerkennung eines legal erworbenen ausländischen Führerscheins nicht.

 

Detaillierte Informationen zur Anerkennung von ausländischen Führerscheinen finden Sie auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
 

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