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Wohnsitzprinzip 185 Tage Regelung beim EU Führerschein-Erwerb im Ausland

Im rumänischen Mietrecht definiert sich ein Wohnsitz durch die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung, die objektiv zum Wohnen geeignet ist und subjektiv auch dafür genutzt werden soll.

Laut der 185-Tage-Regelung (§ 64 StVG / Fahrerlaubnisverordnung) wird ein EU-Führerschein in Deutschland nur anerkannt, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung mindestens 185 Tage im Jahr im Land der Ausstellung gewohnt hat (ordentlicher Wohnsitz). Eine Scheinwohnadresse (Pension, Hotel, Briefkastenadresse) ist rechtswidrig.

Bund mit drei Metallschlüsseln, die an einem silbernen Schlüsselring befestigt sind und auf einem weißen Hintergrund liegen. Die Komposition des Bildes ist einfach und konzentriert sich ausschließlich auf den Schlüsselbund. Die Schlüssel sind leicht versetzt angeordnet, wobei der Schlüsselring zentral positioniert ist und die Schlüssel wie Speichen von einer zentralen Achse ausgehen. Die Vordergrundelemente sind die Schlüssel, die im Fokus stehen, während der Hintergrund klar und undistilliert ist, um die Aufmerksamkeit auf das Hauptmotiv zu lenken.

Mit echten Wohnsitz zum gültigen EU Führerschein

Tatsächliche Verfügungsgewalt: Die Person muss rechtlich oder tatsächlich in der Lage sein, die Wohnung jederzeit zu nutzen. Eine bloße Garagennutzung reicht nicht aus. Die Person muss die Absicht haben, die Wohnung beizubehalten und sie nicht nur als gelegentliche Übernachtungsmöglichkeit wie z.B. eine Pension, Hotel, Gästezimmer bei Bekannten) zu nutzen. Es muss ein gewisser "Mittelpunkt der Lebensverhältnisse" erkennbar sein

Nur eine Meldeadresse ist kein echter Wohnsitz

Die Meldeadresse ist lediglich die formal registrierte Anschrift im Melderegister, die für Behörden relevant ist (Straße, Hausnummer, Ort). Der Wohnsitz ist die tatsächliche, physische Nutzung einer Wohnung mit der Absicht, dort dauerhaft zu leben.

es erfordert eine tatsächliche Bindung und ist nicht nur ein Briefkasten, wobei auch mehrere Wohnsitze möglich sind, wenn die Bindungen bestehen. 

Die Einhaltung des Wohnsitzprinzips ist die entscheidende Grundvoraussetzung

Die wichtigste Regelung ist die 185-Tage-Regel. Sie müssen an mindestens 185 Tagen aufgrund persönlicher, privater oder beruflicher Bindungen in dem Land wohnen, in dem Sie den Führerschein beantragen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist als Nachweis für einen ordentlichen Wohnsitz unerlässlich. Es muss sich um einen realen Wohnraum handeln, der zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. Briefkastenadressen oder reine Scheinmietverträge ohne tatsächliche Wohnnutzung führen bei einer Überprüfung zur Ungültigkeit des Führerscheins.

 

Sie müssen im Besitz der Schlüssel sein und jederzeit ungehinderten Zugang zur Wohnung haben. 

Wenn Sie die Wohnung nicht jederzeit betreten dürfen oder Dritte (wie der Vermieter) uneingeschränkten Zutritt ohne Ihre Erlaubnis haben, kann dies als Indiz gewertet werden, dass kein tatsächlicher "ordentlicher Wohnsitz" vorliegt.

Behörden prüfen bei Verdacht auf "Führerscheintourismus" genau, ob zum Zeitpunkt der Erteilung ein rechtmäßiger Wohnsitz vorlag. Verstöße gegen das Wohnsitzprinzip können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis nicht anerkannt wird.

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