Mit Wohnsitz und Mietvertrag zum gültigen EU Führerschein
Nur eine Meldeadresse ist kein echter Wohnsitz
Die Meldeadresse ist lediglich die formal registrierte Anschrift im Melderegister, die für Behörden relevant ist (Straße, Hausnummer, Ort). Der Wohnsitz ist die tatsächliche, physische Nutzung einer Wohnung mit der Absicht, dort dauerhaft zu leben.

es erfordert eine tatsächliche Bindung und ist nicht nur ein Briefkasten, wobei auch mehrere Wohnsitze möglich sind, wenn die Bindungen bestehen.
Die Einhaltung des Wohnsitzprinzips ist die entscheidende Grundvoraussetzung
Die wichtigste Regelung ist die 185-Tage-Regel. Sie müssen an mindestens 185 Tagen aufgrund persönlicher, privater oder beruflicher Bindungen in dem Land wohnen, in dem Sie den Führerschein beantragen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist als Nachweis für einen ordentlichen Wohnsitz unerlässlich. Es muss sich um einen realen Wohnraum handeln, der zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. Briefkastenadressen oder reine Scheinmietverträge ohne tatsächliche Wohnnutzung führen bei einer Überprüfung zur Ungültigkeit des Führerscheins.
Sie müssen im Besitz der Schlüssel sein und jederzeit ungehinderten Zugang zur Wohnung haben.
Wenn Sie die Wohnung nicht jederzeit betreten dürfen oder Dritte (wie der Vermieter) uneingeschränkten Zutritt ohne Ihre Erlaubnis haben, kann dies als Indiz gewertet werden, dass kein tatsächlicher "ordentlicher Wohnsitz" vorliegt.
Behörden prüfen bei Verdacht auf "Führerscheintourismus" genau, ob zum Zeitpunkt der Erteilung ein rechtmäßiger Wohnsitz vorlag. Verstöße gegen das Wohnsitzprinzip können dazu führen, dass die Fahrerlaubnis nicht anerkannt wird.




