
FAHRKOMPASS EURODRIVE
EU-Führerschein im Ausland erwerben – professionell und seriös zur rechtsgültigen Fahrerlaubnis. Fahrlehrer, Fahrschulpersonal und Betreuungspersonal sprechen Deutsch und sind rund um die Uhr persönlich für Sie vor Ort.
Mo. - Fr.: 10 - 18 Uhr
Sa.. bis 16 Uhr
Tel.: +40 767 532 223
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Voraussetzungen für den Erwerb eines EU-Führerscheins in Rumänien
Vorab in Rumänien gibt es Regionale Unterschiede
Während einige Präfekturen (z. B. in kleineren Landkreisen) weniger detaillierte Abfragen durchführen, sind Ballungszentren und grenznahe Regionen oft besser vernetzt und lehnen Anträge bei ersichtlichen deutschen Auflagen sofort ab.
Empfehlung - Bevor Sie sich in einer Region anmelden, sollten Sie die aktuellen Anforderungen der örtlichen DRPCIV-Behörde (Direcția Regim Permise de Conducere și Înmatriculare a Vehiculelor) prüfen oder spezialisierte Rechtsberatung hinzuziehen
Kernvoraussetzung - Wohnsitzprinzip
Sie müssen einen legalen, physischen Wohnsitz in Rumänien nachweisen. In der Regel bedeutet dies, dass Sie mindestens 185 Tage dort gemeldet sein müssen.
Eidesstattliche Erklärung:
Beim Notar muss versichert werden, dass kein Fahrverbot in einem anderen EU-Land vorliegt.
Medizinische und Psychologische Tauglichkeit
Ärztliches Zeugnis - Eine Untersuchung der körperlichen Eignung (Sehkraft, Gehör, Motorik etc.) durch eine autorisierte Klinik ist zwingend erforderlich.
Psychologisches Gutachten:
Ein spezieller Test zur Fahreignung muss vor Beginn der Ausbildung erfolgreich absolviert werden.
Ausbildung und Prüfung:
Theoretischer Unterricht - Besuch der theoretischen Module in einer zertifizierten Fahrschule.
Praxisstunden:
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 30 Fahrstunden à 45 Minuten
Prüfungsverfahren:
Bestehen der theoretischen Prüfung am Computer (Multiple Choice) und der anschließenden praktischen Fahrprüfung unter Aufsicht eines Beamten der Zulassungsbehörde (DRPCIV)
Wichtige Dokumente für die Anmeldung in einer rumänischen Fahrschule
Informationen zum Ablauf und den Formularen finden Sie direkt bei der rumänischen Zulassungsbehörde Direcția Regim Permise de Conducere și Înmatriculare a Vehiculelor (DRPCIV) oder hier über unsere Website.
Wichtiger Hinweis:
Ein in Rumänien rechtmäßig erworbener Führerschein muss gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG von anderen EU-Mitgliedstaaten (wie Deutschland oder Österreich) anerkannt werden, sofern das Wohnsitzprinzip zum Zeitpunkt der Erteilung nicht verletzt wurde.





