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Das Wohnsitzerfordernis

ist die rechtliche Grundlage für die Gültigkeit eines EU-Führerscheins. Hieraus resultiert die für alle EU-Mitgliedsstaaten gültige Anerkennung sowie die Grundlage für die Erteilung eines EU-Führerscheins.

Eine Registrierung an einer Adresse, unter der Sie postalisch nicht erreichbar sind, oder an der bereits viele „Deutsche“ angemeldet sind, gilt nicht als Wohnsitz gemäß § 12 der EU-RICHTLINIE 2006/126/EG. Ein auf diese Weise erworbener Führerschein kann nicht legal sein und im schlimmsten Fall strafrechtliche Folgen haben.

EU-Führerschein aus dem Ausland und das Erfordernis eines Wohnsitzes

 

Es ist erlaubt, in Deutschland mit einem ausländischen EU-Führerschein zu fahren, selbst wenn hier – also in Deutschland – noch die MPU aussteht. So ist die Rechtslage gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Wenn im EU-Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben wird, wird die MPU legal umgangen. Der Grund - Es wird auch im Ausland der EU bei Neuerwerb auf die Fahreignung geprüft. Bei einem positiven Ergebnis dieser Prüfung sind alle anderen EU-Staaten daran gebunden. Und dazu zählt nun einmal auch Deutschland.

Die Konsequenz:

 

In Deutschland verliert die MPU ihre Relevanz.

 

So sieht die rechtliche Situation aus, und auch die Gerichte nehmen sie mittlerweile an. Obwohl viele das nicht gut finden, ist es eben so. Außerdem nimmt die Bedeutung der MPU zu, da sie immer öfter angeordnet wird. Falls es doch einmal zur Einleitung eines Verfahrens (Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG) kommt, muss dieses eingestellt werden. ES SEI DENN, der Staatsanwaltschaft gelingt es, einen Wohnsitzverstoß nachzuweisen.

Nach einer wesentlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es nicht ausreichend, dass die Behörden des Ausstellermitgliedstaates erklären, sie hätten die Wohnsitzvoraussetzungen nicht geprüft,

 

um Zweifel am Wohnsitzerfordernis zu begründen.

 

Dies ist ein bedeutsames Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.10.19 (BVerwG 3 B 26.19)), über das ich vor kurzem bereits berichtet habe. Es handelt sich um den Fall, dass jemand mit einem ausländischen Führerschein fährt und daraufhin ein Ermittlungsverfahren beginnt. Danach nehmen die (deutschen) Behörden oft an, dass ein Fall von

 

Führerschein-Tourismus

 

vorgelegen habe. Hierbei übersehen Sie, dass die gegenseitige Anerkennungspflicht Bestandteil des geltenden EU-Rechts ist. Auch wenn in Deutschland noch eine MPU offen ist, besteht die Gültigkeit.

In diesem Verfahren wird dann bei der zuständigen Behörde angefragt, wie sich die Wohnsitznahme verhalten hat. Denn – dies ist von Bedeutung – können Umstände aus Deutschland nur dann berücksichtigt werden, wenn es eine entsprechende Rückmeldung aus dem Ausstellerstaat gibt, die auf einen Wohnsitzverstoß hinweist. Abgesehen davon haben sie keine Bedeutung. Das ist natürlich auch der Fall, wenn es vom Aussteller überhaupt keine Rückmeldung gibt.

Daher wurde im aktuellen Fall die deutsche Behörde verurteilt, die (polnische) Fahrerlaubnis umzuschreiben. Von Bedeutung:

 

Eine Umschreibung ist nicht notwendig

 

es ist erlaubt, ohne sie mit einer solchen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren. Wie erwähnt ist die Rechtslage nicht jedem recht. Vor allem die Führerscheinstellen sind verärgert darüber, dass die MPU auf diese Weise legal umgangen wird. Dazu kann ich nur anmerken: Auch ich finde nicht alle Gesetze gut. Dennoch muss ich mich an sie halten.​​​​​​​​

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