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Samstag. bis 16 Uhr
Tel.: +40 767 532 223
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FAHRKOMPASS EURODRIVE
EU-Führerschein im Ausland erwerben - Wir haben das Konzept einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht erfunden, aber wir kennen die entscheidenden Aspekte. Fahrlehrer, das Betreuungspersonal und die Fahrschule sprechen Deutsch und sind in Rumänien rund um die Uhr persönlich für Sie da.
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Rumänische eidesstattliche Erklärung und Vollmacht im Notariat
In Rumänien müssen sie eine eidesstattliche Versicherung im Notariat abgeben, dass sie nicht im Besitz eines EU-Führerscheins sind und auch keine Sperrfrist aktiv ist. - Darin bestätigen Sie unter Strafandrohung, dass Sie keinen weiteren Führerschein besitzen.
Zudem brauchen wir eine notarielle Vollmacht.
Die notarielle Erklärung (Imputernicire oder procură) erlaubt uns in Rumänien, in Ihrem Namen bei Behörden tätig zu werden. Die notariell beglaubigte Vollmacht erlaubt es uns, in Ihrem Namen unter anderem Ihr polizeiliches Führungszeugnis von der Behörde abzuholen.
Wesentliche Anforderungen
Form und Inhalt: Die Vollmacht wird in einer Form erstellt, die den rumänischen Gesetzen entspricht (dem sogenannten Wirkungs- und Formstatut).
Sie muss klar den Vollmachtgeber (Ihre Daten) und den Bevollmächtigten (Daten der Person in Rumänien) identifizieren.
Der Umfang der Befugnisse wird detailliert beschrieben. Es wird explizit erwähnt, dass wir in Vertretung vor rumänischen Behörden („autorităţilor şi organismelor competente“) in Ihrem Namen in Sachen Führerscheinangelegenheiten tätig werden.
Die Gültigkeitsdauer der Vollmacht ist befristet und von Ihnen jederzeit widerrufbar.
Die Vollmacht wird bei einem rumänischen Notar erstellt.





