
FAHRKOMPASS EURODRIVE
EU-Führerschein im Ausland erwerben – professionell und seriös zur rechtsgültigen Fahrerlaubnis. Fahrlehrer, Fahrschulpersonal und Betreuungspersonal sprechen Deutsch und sind rund um die Uhr persönlich für Sie vor Ort.
Mo. - Fr.: 10 - 18 Uhr
Sa.. bis 16 Uhr
Tel.: +40 767 532 223
E-Mail: mpu@live.de
Anmeldung bei der Ausländerbehörde
Für EU-Bürger: Nach 90 Tagen Aufenthalt müssen Sie sich bei der Inspectoratul General pentru Imigrări (IGI) (Einwanderungsbehörde) melden und eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen, die Sie mit gültigem Personalausweis/Reisepass, Antragsformular und Nachweisen über Ihren Aufenthaltsgrund (Arbeit, Studium, Selbstständigkeit, ausreichende Mittel) sowie Krankenversicherungsschutz einreichen müssen.

Allgemeine Anforderungen
Anmeldung: Innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde (IGI).
Dokumente (allgemein):
-
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
-
Antragsformular.
-
Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
-
Nachweis ausreichender finanzieller mittels Kontoauszug
Studium: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und Krankenversicherungsschutz.
Nicht erwerbstätig (Ausreichende Mittel): Nachweis über eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz.
Wichtige Hinweise
Rumänien stellt als EU-Mitgliedstaat keine speziellen Aufenthaltstitel wie in Deutschland aus, sondern eine Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger über 90 Tage.





