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Einen im Ausland erworbenen Führerschein in Deutschland umschreiben - geht das?

wenn der Antragsteller in Deutschland noch eine Auflage zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) hat!


Einen im Ausland erworbenen Führerschein in Deutschland umschreiben

Viele deutsche Behörden vertreten die Auffassung, dass sie den Führerschein zwar umschreiben, jedoch die MPU unter den gleichen Bedingungen in Deutschland abgelegt werden muss.


Jedoch ist diese Haltung rechtlich nicht durchsetzbar. Gemäß § 30 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind deutsche Behörden verpflichtet, einen ordnungsgemäß und legal im Ausland erworbenen EU-Führerschein umzuschreiben, ohne dabei eine zusätzliche MPU in Deutschland zu verlangen.


Die aktuellen rechtlichen Fakten zur Situation im Jahr 2025/2026 sind wie folgt:


  1. Vorrang des EU-Rechts - Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen innerhalb der EU. Erteilt ein Mitgliedsstaat Ihnen eine Fahrerlaubnis, wird angenommen, dass Ihre Fahreignung dort bereits überprüft wurde. Deshalb hat Deutschland nicht das Recht, diese Prüfung erneut anzusetzen oder eine MPU als Voraussetzung für die Umschreibung zu fordern.

  2. Voraussetzungen für die Anerkennung - Damit die Umschreibung eines EU-Führerscheins ohne MPU-Auflage erfolgen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Wohnsitzprinzip: Zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs müssen Sie mindestens 185 Tage ununterbrochen im Ausstellerland gewohnt haben (nachweisbarer ordentlicher Wohnsitz). Ablauf der Sperrfrist: Falls Ihnen in Deutschland eine Fahrerlaubnis entzogen wurde, muss die in Deutschland verhängte Sperrfrist vor Ausstellung des neuen EU-Führerscheins abgelaufen sein.

  3. Diskrepanz zwischen Behördenpraxis und Rechtslage - Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, fordern einige deutsche Führerscheinstellen dennoch eine MPU als Bedingung für die Umschreibung. In solchen Fällen steht es Ihnen als Betroffenem zu, die Angelegenheit vor einem Verwaltungsgericht zu klären und Ihr Recht einzufordern.

  4. Hinweis zum Umtausch - Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen gültigen EU-Führerschein direkt in ein deutsches Dokument umzutauschen. Solange Ihr Führerschein gültig ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie legal mit diesem in Deutschland fahren – auch wenn die MPU-Auflage noch in den deutschen Akten vermerkt sein sollte.


Zusammengefasst: Eine zusätzlich geforderte MPU als Voraussetzung für den Umtausch eines rechtmäßig im Ausland erworbenen EU-Führerscheins ist rechtswidrig und sollte entsprechend angefochten werden, falls deutsche Behörden darauf bestehen.

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