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Die vierte Führerscheinrichtlinie

Die Richtlinie, die im November 2025 in Kraft getreten ist, bringt vor allem Änderungen in der Verwaltung und der Verkehrssicherheit.


Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Die nationalen Gesetze müssen bis November 2028 angepasst werden, und die Regeln müssen am 26. November 2029 vollständig gelten:


  • EU-weiter digitaler Führerschein: Eine digitale Version wird in der EUDI-Wallet eingeführt. Diese wird grenzüberschreitend anerkannt.

  • Grenzüberschreitendes Fahrverbot: Wenn Ihnen in einem EU-Land wegen eines schweren Vergehens die Fahrerlaubnis entzogen wird, gilt dieses Fahrverbot künftig in der gesamten EU.

  • Erleichterungen für Wohnmobile: Das Gewichtslimit für den normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) wird für alternative Antriebe und Wohnmobile unter bestimmten Bedingungen auf 4.250 kg angehoben.


Das ist eine klare Zusammenfassung der wichtigsten Aspeckte dieser neuen EU-Führerscheinrichtlinie. Diese Reform schließt bestehende rechtliche Lücken und passt die Regeln an moderne Fahrzeugtechnologien sowie die Digitalisierung an.


Hier sind die wichtigsten Auswirkungen dieser Änderungen im Detail:


  • Digitaler Führerschein & EUDI-Wallet

  • Digitales Original: Die Smartphone-Version ist rechtlich vollständig gleichwertig mit dem physischen Kärtchen.

  • Grenzkontrollen: Bei Kontrollen im EU-Ausland reicht es, die digitale Wallet in der App vorzuzeigen.

  • Ersatz: Der physische Führerschein bleibt als Backup weiterhin gültig.


Konsequenzen bei schweren Vergehen

  • Härtere Strafen: Ein Fahrverbot im Ausland (z. B. wegen Alkohol oder Rasen) wird direkt an das Heimatland gemeldet.

  • Kein Schlupfloch mehr: Das Verbot wird für die gesamte EU ausgeweitet.

  • Zentralregister: Der Informationsaustausch zwischen den europäischen Behörden wird stark beschleunigt.


Höhere Gewichtsgrenze für Klasse B

  • Zielgruppe: Dies betrifft vor allem Fahrer von schweren Wohnmobilen und Elektrofahrzeugen (Lieferwagen/SUVs).

  • Grund: Das hohe Eigengewicht von Antriebsbatterien machte die alte 3.500-kg-Grenze oft unrealistisch.

  • Bedingung: Meist ist eine Mindestbesitzdauer des Führerscheins (oft 2 Jahre) an die Erweiterung geknüpft.

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