Anmeldung bei der Ausländerbehörde
Für EU-Bürger: Nach 90 Tagen Aufenthalt müssen Sie sich bei der Inspectoratul General pentru Imigrări (IGI) (Einwanderungsbehörde) melden und eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen, die Sie mit gültigem Personalausweis/Reisepass, Antragsformular und Nachweisen über Ihren Aufenthaltsgrund (Arbeit, Studium, Selbstständigkeit, ausreichende Mittel) sowie Krankenversicherungsschutz einreichen müssen.

Allgemeine Anforderungen
Anmeldung: Innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde (IGI).
Dokumente (allgemein):
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
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Antragsformular.
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Nachweis des Krankenversicherungsschutzes
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Nachweis ausreichender finanzieller mittels Kontoauszug
Studium: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und Krankenversicherungsschutz.
Nicht erwerbstätig (Ausreichende Mittel): Nachweis über eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz.
Wichtige Hinweise
Rumänien stellt als EU-Mitgliedstaat keine speziellen Aufenthaltstitel wie in Deutschland aus, sondern eine Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger über 90 Tage.
