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Anmeldung bei der Ausländerbehörde

 

Für EU-Bürger: Nach 90 Tagen Aufenthalt müssen Sie sich bei der Inspectoratul General pentru Imigrări (IGI) (Einwanderungsbehörde) melden und eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen, die Sie mit gültigem Personalausweis/Reisepass, Antragsformular und Nachweisen über Ihren Aufenthaltsgrund (Arbeit, Studium, Selbstständigkeit, ausreichende Mittel) sowie Krankenversicherungsschutz einreichen müssen. 

Ausländerbehörde in Timisoara

Allgemeine Anforderungen

Anmeldung: Innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde (IGI).

 

Dokumente (allgemein):

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

  • Antragsformular.

  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes

  • Nachweis ausreichender finanzieller mittels Kontoauszug


Studium: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und Krankenversicherungsschutz.

Nicht erwerbstätig (Ausreichende Mittel): Nachweis über eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz. 

 

Wichtige Hinweise

Rumänien stellt als EU-Mitgliedstaat keine speziellen Aufenthaltstitel wie in Deutschland aus, sondern eine Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger über 90 Tage.
 

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