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Führerscheintourismus

Das Wort Führerscheintourismus umschreibt den Erwerb einer im EU Ausland erworbenen Fahrerlaubnis


Zum Beispiel wegen Umgehung einer in Deutschland geforderten medizinisch psychologischen Untersuchung


Ein Führerschein aus anderen EU-Ländern oder dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) müssen Grundsätzlich anerkannt werden.


Hier wird vorausgesetzt dass der Führerscheininhaber seinen Wohnsitz im Ausstellerstaat von mindestens sechs Monaten hatte. Eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis muss nicht umgeschrieben werden.


Oft haben Ausstellerstaaten großzügigere Vorschriften Die von Betroffenen nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis genutzt werden, um die Mobilität wieder mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis herzustellen. Die Inhaber einer EU Fahrerlaubnis werden durch Urteile des EuGH gestützt und das nationale Recht muss sich dem EU-Recht unterordnen.



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